1. Für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gelten nachfolgende Bedingungen.
1. Der Preis der Leistung oder der Ware versteht sich ohne Skonto und Nachlässe zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Mehr…Es gelten jeweils die angebotenen und vereinbarten Bedingungen. Der Auftragnehmer ist bei Verzug des Auftraggebers berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Mehr…1. Alle Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen, die nicht mit einem Kalendertag angegeben werden, beginnen mit Vertragsschluss, außer es ist nachfolgend abweichend geregelt. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
Mehr…Der Auftraggeber ist verpflichtetet, den Vertragsgegenstand/ die vertraglich vereinbarte Leistung bei Lieferung/ Abholung unverzüglich auf sichtbare Mängel zu überprüfen.
Mehr…Der Auftragnehmer bietet Gewähr für die gelieferte Ware und Leistungen durch Nachbesserung.
Mehr…1. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung (Forderungsverletzung), Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind gegen den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter sowie gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen mit Ausnahme der in VII. Abs. 2 geregelten Tatbestände ausgeschlossen.
Mehr…Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Durch Verarbeitung dieser gelieferten Waren oder Gegenstände erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Auftragnehmer.
Mehr…1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer versendet auf Verlangen des Käufers die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
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